Schadensfall melden

Schadensfälle richtig melden
Die Meldung des Schadens ist nach einem Unfall sehr wichtig. Am besten sollte sie erfolgen, sobald sichergestellt ist, dass keine Person verletzt wurde. Sie muss wahrheitsgetreue Angaben beinhalten und darf aller spätestens eine Woche nach dem Ereignis erfolgen.
Für den Verursacher ist die Meldung bei der Versicherung immer Pflicht, jedoch sollte der Geschädigte ebenfalls über den Unfall berichten. Aus diesem Grund ist die Meldung am besten direkt nach dem Unfall auszufüllen. So können alle Daten und Fakten sicher von beiden Seiten festgehalten werden. Festgehalten werden das Datum und die Uhrzeit, der Unfallort sowie die Kennzeichen beider Fahrzeuge und die Daten aller Beteiligten. Ebenfalls von Bedeutung ist der Hergang des Zusammenstoßes. Dieser sollte möglichst detailgetreu festgehalten und mit zusätzlichen Skizzen nachvollziehbarer gemacht werden. Zum Schluss fehlen nur noch die Unterschriften aller Beteiligten sowie der eventuellen Zeugen.
Wichtig ist, dass keine falschen Angaben gemacht werden, da wenn der Schwindel auffliegt, die Versicherung sich weigern wird den Schaden zu übernehmen. Sollten die falschen Angaben nicht absichtlich sein und früh genug bemerkt wurden, reicht eine rechtzeitige Bemerkung, dass versehentlich falsche Angaben in der Schadensmeldung enthalten sind. So wertet die Versicherung den Fehler nicht als Betrugsversuch und gewährt den Schutz und somit auch die finanzielle Entschädigung.

Ein Unfall ist immer sehr ärgerlich. Doch noch schlimmer ist ein unkooperativer Unfallgegner, der im schlimmsten Fall sogar einfach die Flucht ergreift. In dieser Situation sind viele Autofahrer perplex, da einem bei soviel Dreistigkeit oft nur der Atem wegbleibt. Trotzdem sollte der Fahrer einen klaren Gedanken fassen und sich alle Informationen, die er über den Verursacher bekommt, merken, sodass er schnell die nächsten Schritte einleiten kann.
In diesem Fall hat der Geschädigte die Möglichkeit sich telefonisch direkt an die Versicherung des Unfallgegners zu wenden. Sollte dieser sich weigern, haben Geschädigte die Möglichkeit den Zentralruf der KFZ Versicherung anzurufen. Dieser ermittelt den Verursacher anhand von Name, Adresse oder Kennzeichen. Es ist 365 Tage im Jahr unter der Nummer 0180 – 25026 6 erreichbar und ermittelt sowohl deutsche als auch ausländische Fahrzeuge.
Wenn die Versicherung ausfindig gemacht wurde, kann der Halter des geschädigten Fahrzeugs seine Ansprüche, auch wenn der Verursacher selbst seine Versicherung noch nicht informiert hat, geltend machen.